Befähigung zum Arbeiten unter Spannung nach
DGUV Regel 103-011 und Din VDE 0105-100.
Die DGUV Vorschrift 3 und die DIN VDE 0105-100, fordern, dass Mitarbeiter, die Arbeiten unter Spannung durchführen, eine Spezialausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung durchführen müssen. Das DFZE ist spezialisiert, von der BGETEM zertifiziert und bietet entsprechende Einrichtung, um diese Spezialausbildung durchzuführen.
Inhalte:
- Rechtsgrundlagen
- Die Gefahren des elektrischen Stroms
- Arbeiten unter Spannung nach DGUV Regel 103-011
- Betrieb von und Umgang mit elekktrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- Praxis (Tag 2)
Zielgruppe
- Elektrofachkräfte
- Anlagenverantwortliche
- Arbeitsverantwortliche
- Elektro-Instandhalter
- EVU-Monteure
Mitarbeiter mit Befähigungsnachweis zur Erweiterung der praktischen Qualifikation / Tätigkeiten - Anweisende Elektrofachkräfte.
Befähigung zum Arbeiten unte Spannung:
Die Ausbildung zum Arbeiten unter Spannung erfolgt entsprechend der DGUV-Regel „Arbeiten unter Spannung“
(DGUV Regel 103-011) und der VDE 0105-100 Abs. 6.3.2.
Sie sind durch die fachliche Ausbildung und durch Ihre Erfahrung in der Lage, die im Praxisteil aufgeführten Arbeiten im spannungsfreien Zustand sicher auszuführen. Im Seminar werden Sie auf die Durchführung dieser Tätigkeit unter Spannung vorbereitet.
Weitere Voraussetzungen für die Ausbildung zum Arbeiten unter Spannung sind:
- Qualifikation zur Elektrofachkraft
- Mindestalter 18 Jahre
- Gesundheitliche Eignung: Diese kann z.B. durch die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach
BG-Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ nachgewiesen werden - Erste-Hilfe-Ausbildung mit Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
Zertifizierung & AuS-Pass
Bei bestandener Spezialausbildung (theoretische Prüfung mit praktischer Schulung) erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat und zusätzlich ihren AuS-Pass mit den Details der bescheinigten AuS-Befähigung gemäß DGUV Regel 103-011 (vormals BGR A3).
Erhalt der Befähigung
Die zum Arbeiten unter Spannung befähigten Mitarbeiter sind nach DGUV Vorschrift 3 Abschnitt 3.2.4 mindestens jährlich über die tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Arbeiten unter Spannung zu unterweisen. Die Teilnahme an dieser Unterweisung wird in dem Pass „Arbeiten unter Spannung“ (AuS-Pass) vermerkt werden.
Hinweise
Bitte bringen Sie eine eigene persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit:
- Isolierende Schutzhandschuhe
- Isolierende Schutzhelme mit Störlichtbogen-Visier
- Schutzkleidung – mind. Arbeitsjacke – für Elektriker
Das Mitbringen auch von eigenem Werkzeug wäre wünschenswert, damit Sie mit Ihrem eigenen Equipment trainieren können, ist aber nicht Bedingung.
Befähigung zum Arbeiten unter Spannung nach DGUV Regel 103-011 und Din VDE 0105-100.
Die DGUV Vorschrift 3 und die DIN VDE 0105-100, fordern, dass Mitarbeiter, die Arbeiten unter Spannung durchführen, eine Spezialausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung durchführen müssen. Das DFZE ist spezialisiert, von der BGETEM zertifiziert und bietet entsprechende Einrichtung, um diese Spezialausbildung durchzuführen.
Inhalte:
- Rechtsgrundlagen
- Die Gefahren des elektrischen Stroms
- Arbeiten unter Spannung nach DGUV Regel 103-011
- Betrieb von und Umgang mit elekktrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- Praxis (Tag 2)
Zielgruppe
- Elektrofachkräfte
- Anlagenverantwortliche
- Arbeitsverantwortliche
- Elektro-Instandhalter
- EVU-Monteure
Mitarbeiter mit Befähigungs-nachweis zur Erweiterung der
praktischen Qualifikation /
Tätigkeiten - Anweisende Elektrofachkräfte.
Befähigung zum Arbeiten unte Spannung:
Die Ausbildung zum Arbeiten unter Spannunger folgt entsprechend der DGUV-Regel „Arbeiten unter Spannung“
(DGUV Regel 103-011) und der VDE 0105-100 Abs. 6.3.2.
Sie sind durch die fachliche Ausbildung und durch Ihre Erfahrung in der Lage, die im Praxisteil aufgeführten Arbeiten im spannungsfreien Zustand sicher auszuführen.
Im Seminar werden Sie auf die Durchführung dieser Tätigkeit unter Spannung vorbereitet.
Weitere Voraussetzungen für die Ausbildung zum Arbeiten unter Spannung sind:
- Qualifikation zur Elektrofachkraft
- Mindestalter 18 Jahre
- Gesundheitliche Eignung:
Diese kann z.B.
durch die arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchung
nach BG-Grundsatz für arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen
G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“
nachgewiesen werden - Erste-Hilfe-Ausbildung mit Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
Zertifizierung & AuS-Pass
Bei bestandener Spezialausbildung (theoretische Prüfung mit praktischer Schulung) erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat und zusätzlich ihren AuS-Pass mit den Details der bescheinigten AuS-Befähigung gemäß DGUV Regel 103-011 (vormals BGR A3).
Erhalt der Befähigung
Die zum Arbeiten unter Spannung befähigten Mitarbeiter sind nach DGUV Vorschrift 3 Abschnitt 3.2.4 mindestens jährlich über die tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen beim Arbeiten unter Spannung zu unterweisen. Die Teilnahme an dieser Unterweisung wird in dem Pass „Arbeiten unter Spannung“ (AuS-Pass) vermerkt werden.
Hinweise
Bitte bringen Sie eine eigene persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit:
- Isolierende Schutzhandschuhe
- Isolierende Schutzhelme mit Störlichtbogen-Visier
- Schutzkleidung – mind. Arbeitsjacke – für Elektriker
Das Mitbringen auch von eigenem Werkzeug wäre wünschenswert, damit Sie mit Ihrem eigenen Equipment trainieren können, ist aber nicht Bedingung.